Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Qontra Events & Media UG (haftungsbeschränkt), Aachen

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge zwischen der Qontra Events & Media UG (haftungsbeschränkt), Von-Görschen-Str. 13, 52066 Aachen, [HRB 29615, Registergericht Aachen] (nachfolgend „Auftragnehmerin“) und ihren Auftraggebern über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Eventmanagement, digitales Ticketing, Medien- und Kommunikationsleistungen sowie digitale Beratungsleistungen.

(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Die Auftragnehmerin bietet ihre Leistungen nicht gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB an.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Auftragnehmerin stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

(4) Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte gleicher Art mit demselben Auftraggeber, ohne dass es hierzu einer erneuten ausdrücklichen Einbeziehung bedarf, sofern nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wird.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Angebote der Auftragnehmerin sind freibleibend und unverbindlich.

(2) Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn die Auftragnehmerin die Beauftragung des Auftraggebers ausdrücklich in Textform (§ 126b BGB) bestätigt. Die bloße Annahme eines Angebots der Auftragnehmerin durch den Auftraggeber begründet für sich genommen noch keinen Vertrag.

(3) Inhalt und Umfang der jeweils geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der individuellen Auftragsbestätigung. Ergänzend gelten diese AGB.

§ 3 Leistungsumfang

(1) Die Auftragnehmerin erbringt Dienstleistungen insbesondere in den Bereichen Eventmanagement, digitales Ticketing, Medienproduktion, Kommunikation/Branding sowie digitale Transformationsberatung, jeweils nach Maßgabe des im Einzelfall geschlossenen Vertrags.

(2) Der konkrete Leistungsumfang, etwaige Pauschalpreise, Stundenkontingente und Stundensätze ergeben sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot bzw. Vertrag. Diese AGB begründen für sich genommen keinen eigenständigen Leistungsanspruch.

(3) Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen der Textform und werden, soweit nicht abweichend vereinbart, nach dem für Zusatzleistungen vereinbarten bzw. dem üblichen Stundensatz der Auftragnehmerin gesondert vergütet.

§ 4 Besondere Bestimmungen für Ticketing-Leistungen

(1) Soweit die Auftragnehmerin mit der Einrichtung, Konfiguration und Betreuung eines digitalen Ticketshops auf einer Drittanbieter-Plattform (z. B. Pretix oder vergleichbare Anbieter) beauftragt wird, erfolgt die Nutzung dieser Plattform auf Grundlage eines eigenständigen Vertragsverhältnisses zwischen dem Auftraggeber und dem jeweiligen Plattformanbieter, es sei denn, im Einzelfall ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist die Auftragnehmerin an diesem Vertragsverhältnis nicht beteiligt und wird nicht dessen Vertragspartei.

(2) Sämtliche Rechte und Pflichten aus dem Nutzungsverhältnis mit dem Plattformanbieter, insbesondere hinsichtlich Zahlungsabwicklung, Transaktions- und Servicegebühren sowie Datenschutz im Verhältnis zum Plattformanbieter, bestehen ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und dem Plattformanbieter.

(3) Der Auftragnehmerin wird vom Auftraggeber ein Zugang zum jeweiligen Ticketshop-Konto eingeräumt, damit sie die beauftragten Leistungen erbringen kann. Die Auftragnehmerin handelt hierbei im Auftrag und nach Weisung des Auftraggebers und wird durch die Einräumung des Zugangs nicht selbst Partei des Nutzungsverhältnisses mit dem Plattformanbieter. Für Inhalte, Verfügbarkeit, Funktionsweise sowie Störungen der genutzten Plattform, die im Verantwortungsbereich des Plattformanbieters liegen, übernimmt die Auftragnehmerin keine Haftung.

(4) Konfigurationen des Ticketshops sowie inhaltliche Änderungen bedürfen vor ihrer Veröffentlichung der Freigabe durch den Auftraggeber in Textform. Änderungswünsche sind der Auftragnehmerin ebenfalls in Textform mitzuteilen; mündlich oder telefonisch geäußerte Änderungswünsche werden erst mit einer solchen Bestätigung verbindlich.

(5) Übernimmt die Auftragnehmerin im Rahmen der Betreuung die Vorbereitung von Tickets, Ausweisdokumenten oder vergleichbaren Unterlagen für den Offline-Verkauf (Abendkasse) durch den Auftraggeber, beschränkt sich die Leistung der Auftragnehmerin auf diese Vorbereitung. Die eigentliche Durchführung des Verkaufs vor Ort (insbesondere Kassenführung, Bargeldhandhabung, Ausgabe der Tickets) obliegt dem Auftraggeber bzw. dessen Personal, sofern nicht ausdrücklich eine Vor-Ort-Unterstützung durch die Auftragnehmerin gesondert beauftragt wurde.

(6) Der Auftraggeber ist alleiniger datenschutzrechtlich Verantwortlicher (Art. 4 Nr. 7 DSGVO) für die im Rahmen des Ticketverkaufs verarbeiteten personenbezogenen Daten der Ticketkäufer. Soweit die Auftragnehmerin hierbei Zugriff auf personenbezogene Daten erhält, schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO. Eine datenschutzrechtliche Beratung ist nicht Gegenstand der Leistungen der Auftragnehmerin; hierzu ist die Auftragnehmerin nicht befugt.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt der Auftragnehmerin alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge, Materialien und Entscheidungen rechtzeitig zur Verfügung.

(2) Verzögert sich die Leistungserbringung durch unterlassene oder verspätete Mitwirkung des Auftraggebers, verlängern sich vereinbarte Fristen entsprechend; hierdurch entstehender Mehraufwand kann von der Auftragnehmerin nach dem vereinbarten bzw. üblichen Stundensatz gesondert in Rechnung gestellt werden.

§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Es gilt die im jeweiligen Angebot bzw. Vertrag vereinbarte Vergütung. Alle Preisangaben verstehen sich netto zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Rechnungen der Auftragnehmerin sind, sofern nicht abweichend vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(3) Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist die Auftragnehmerin berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) sowie die Erstattung erforderlicher Mahn- und Beitreibungskosten zu verlangen.

(4) Nach vorheriger Information des Auftraggebers in Textform anfallende Auslagen (insbesondere Fahrt-, Park-, Druck- und Materialkosten) werden gesondert in Rechnung gestellt.

§ 7 Laufzeit und Kündigung

(1) Bei Dauerschuldverhältnissen (insbesondere Retainer- bzw. Rahmenverträgen) ergeben sich Laufzeit sowie etwaige Kündigungsmöglichkeiten und -fristen aus dem jeweiligen Vertrag.

(2) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 314 BGB bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für die jeweils andere Partei insbesondere vor, wenn:

a) die andere Partei den Ruf der kündigenden Partei öffentlich in erheblicher Weise schädigt;

b) die andere Partei menschenverachtende, rassistische oder gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Inhalte verbreitet oder öffentlich vertritt;

c) die andere Partei eine Zusammenarbeit, Kooperation oder sonstige geschäftliche Verbindung mit Personen, Gruppierungen oder Organisationen eingeht oder unterhält, die vom Bundesamt für Verfassungsschutz oder einem zuständigen Landesamt für Verfassungsschutz als gesichert extremistisch (rechtsextrem oder linksextrem) eingestuft oder als entsprechender Verdachtsfall geführt werden.

Die Regelbeispiele gemäß lit. a) bis c) gelten gleichermaßen für beide Parteien.

§ 8 Geheimhaltung

Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und nur zur Erfüllung des jeweiligen Vertrags zu verwenden. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des jeweiligen Vertragsverhältnisses fort.

§ 9 Datenschutz

(1) Die Parteien beachten bei der Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Zusammenarbeit die Vorgaben der DSGVO sowie sonstiger einschlägiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen.

(2) Soweit die Auftragnehmerin im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien einen gesonderten Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.

§ 10 Nutzungs- und Urheberrechte

(1) Sämtliche im Rahmen der Leistungserbringung von der Auftragnehmerin geschaffenen Arbeitsergebnisse (z. B. Designs, Konzepte, Texte, Ticketshop-Konfigurationen) bleiben, soweit gesetzlich möglich, im Eigentum bzw. Urheberrecht der Auftragnehmerin.

(2) Der Auftraggeber erhält mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches, nicht ausschließliches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen für den vertraglich vorgesehenen Zweck.

(3) Eine Weitergabe, Bearbeitung oder Nutzung der Arbeitsergebnisse über den vereinbarten Zweck hinaus bedarf der vorherigen Zustimmung der Auftragnehmerin in Textform.

§ 11 Gewährleistung

(1) Die Auftragnehmerin erbringt ihre Leistungen nach dem jeweils aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik sowie den anerkannten Regeln des jeweiligen Fachgebiets.

(2) Mängel sind der Auftragnehmerin unverzüglich nach Feststellung in Textform anzuzeigen. Die Auftragnehmerin ist zunächst zur Nacherfüllung berechtigt.

(3) Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften des Dienst- bzw. Werkvertragsrechts, je nach Art der konkret geschuldeten Leistung.

§ 12 Haftung

(1) Die Auftragnehmerin haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung der Auftragnehmerin der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, maximal jedoch auf die für den jeweiligen Auftrag vereinbarte Vergütung.

(3) Im Übrigen ist die Haftung der Auftragnehmerin für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(4) Eine Haftung der Auftragnehmerin für Inhalte, Verfügbarkeit oder Funktionsweise von Drittanbieter-Plattformen (insbesondere Ticketing-Plattformen) ist ausgeschlossen, soweit die Ursache nicht im eigenen Verantwortungsbereich der Auftragnehmerin liegt.

§ 13 Höhere Gewalt

Können vereinbarte Leistungen aufgrund von Umständen außerhalb des Einflussbereichs der Parteien (insbesondere höhere Gewalt, behördliche Anordnungen, Absage von Veranstaltungen durch Dritte) nicht wie geplant erbracht werden, ist die jeweils betroffene Partei von der Leistungspflicht befreit, soweit und solange der Umstand andauert. Bereits erbrachte Leistungen bleiben in jedem Fall zu vergüten. Weitergehende Rechtsfolgen richten sich nach den Regelungen des jeweiligen Einzelvertrags.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen eines Vertrags sowie dieser AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf dieses Formerfordernis.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(4) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit einem Vertrag ist, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Sitz der Auftragnehmerin (Aachen).

Stand: September 2026